Pressemitteilung des Schulfördervereins

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Schulförderverein gegründet

von Jens Schneider

Schulfördervereine sind in vielen Schulen ein verlässlicher Partner in der Weiterentwicklung des schulischen Lebensraumes.
Schulen sind - nicht nur in Zeiten knapper Kassen - auf die Unterstützung durch engagierte Eltern aber natürlich auch engagierter Kolleginnen und Kollegen, von Unternehmen und Institutionen angewiesen.
Mit der Fusion der beiden staatlichen berufsbildenden Schulen in Nordhausen zum Staatlichen Berufsschulzentrum wurde die Neugründung eines Fördervereins notwendig.
Dieser Schritt wurde nun am 06.04.2016 getan. 19 Lehrerinnen und Lehrer des Berufsschulzentrums trafen sich zur Diskussion und Abstimmung über die Satzung des zukünftigen Fördervereins. Mit der Annahme dieser Satzung wurde der eigentliche Akt der Vereinsgründung des Fördervereins „Staatliches Berufsschulzentrum Nordhausen e. V.“ vollzogen.

Oft hört man in diesem Zusammenhang das Argument, dass durch einen Förderverein dem staatlichen Rückzug Vorschub geleistet werde. Dies ist nach Meinung der Mitglieder des Fördervereins nicht richtig. Der Verein soll dort Mittel zur Verfügung stellen, wo sie von staatlicher Seite aus eben nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Durch die Mittel, die der Förderverein akquirieren kann, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, die tägliche schulische und außerschulische Arbeit zu unterstützen und zu fördern. Hier seien nur einige Beispiele genannt:

Aber nicht nur der finanzielle Aspekt soll im Förderverein eine Rolle spielen. Durch die Arbeit des Fördervereins kann die Außenwirkung einer Schule durch die vielfältigen Kontakte und Werbemöglichkeiten erheblich verbessert werden. Der Förderverein ermöglicht dem schulischen Umfeld – Eltern, Vereinen, Unternehmen – sich für die Schule zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen und unterstützt die Schule dabei, sich diesem Umfeld gegenüber konstruktiv zu öffnen.

Die zunächst wichtigsten Aufgaben des neuen Fördervereins werden die Eintragung ins Vereinsregister sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sein. Nur dadurch kann ein Förderverein eine Reihe von Steuervorteilen erlangen, wie sie für gemeinnützige Vereine gewährt werden.
Sämtliche Zuwendungen (z. B. Mitgliedsbeiträge und Spenden) an einen gemeinnützigen Förderverein sind übrigens steuerlich absetzbar und ein Förderverein kann selbstverständlich auch Spendenquittungen ausstellen.
So hoffen die Mitglieder des Vereins, dass sich in naher Zukunft weitere Mitstreiter finden, die die Ziele des Vereins verwirklichen helfen.