
Willkommen
Seit der Fusion der beiden staatlichen berufsbildenden Schulen in Nordhausen (SBBS GSW und SBBS 2) finden Sie an dieser Stelle die Webpräsentation des Staatlichen Berufsschulzentrums Nordhausen. Wir wollen Sie zuverlässig über die Bildungsmöglichkeiten und die Ereignisse in und außerhalb des Unterrichts an unserer Schule informieren. Außerdem bieten diese Seiten umfangreiche Informationen für unsere Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden sowie Unterstützung bei der täglichen Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen (Login erforderlich). Unsere aktuellsten Beiträge finden Sie gleich hier auf der Startseite:

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Schützen Sie sich und ihre Mitmenschen |
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Es besteht für Schülerinnen, Schüler und für das gesamte Personal die Pflicht, im Schulgebäude - auch im Unterricht - eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.
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Personen, die positiv auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind, oder Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten, dürfen die Schule/Schulteile nicht betreten.
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Beschäftigte, volljährige Schüler oder Personensorgeberechtigte minderjähriger Schüler sind verpflichtet, die Schule unverzüglich zu informieren, wenn diese mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder direkten Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten.
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Personen, die direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, dürfen die Schule/Schulteile nicht betreten, solange nicht durch eine sachgerechte Testung sichergestellt ist, dass sie nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind.
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Es besteht Betretungsverbot für schulfremde Personen und Eltern. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter/innen der Schulverwaltung und des Schulamts, Reinigungspersonal und Handwerker. Beim Betreten des Schulgebäudes herrscht für diesen Personenkreis eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. Für den Zutritt in das jeweilige Schulgebäude oder auf das jeweilige Schulgelände müssen sich einrichtungsfremde Personen bei der Leitung der Schule/des Schulteils namentlich anmelden und eine schriftliche Erklärung zur Erreichbarkeit und darüber, dass bei ihnen keine erkennbaren Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen, abgeben.
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Die rechtliche Grundlage für obige Regeln (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) sowie Informationsmaterial zur Corona-Prävention finden Sie in unserer Kategorie "Corona-Info" -> "Weiteres Informationsmaterial Corona-Prävention" ... |
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Denk' mal