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Schulförderverein gegründet - und wie weiter?

Inzwischen ist der Förderverein gegründet, allerdings ist es recht ruhig geworden was die Arbeit des Vereins betrifft. Deshalb möchte ich hier einen kurzen Überblick geben, wie es mit der Vereinsarbeit nun eigentlich weiter geht bzw. wann die Vereinsarbeit so richtig startet.

Hier in Kurzform der notwendige Handlungsablauf im Zusammenhang mit der Gründung des Vereins:

  • Gründungsversammlung am 06.04.2016; anwesend waren 19 Gründungsmitglieder; inzwischen haben bereits 30 potentielle Mitglieder ihren Aufnahmeantrag abgegeben 
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.

    Um den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss das Finanzamt die Satzung mit Datum der Beschlussfassung und Unterschriften der Gründungsmitglieder prüfen. Dies dürfte kein Problem sein, denn eine Überprüfung der Satzung erfolgte bereits im Dezember 2015 durch das Finanzamt.

    Gleichzeitig muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und eingereicht werden. Zum Ausfüllen dieses Fragebogens habe ich am 12.05.2016 einen Termin bei der Steuerberatung. Sobald dies erledigt ist, kann die Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt erfolgen.

    Durch diese Anerkennung ist der Verein beim Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht gebührenbefreit!
  • Nach erfolgter Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann über einen Notar die Beantragung auf Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht erfolgen.
  • Als nächster Schritt steht die Schaffung einer Kontoverbindung auf dem Plan. Bei der Deutschen Bundesbank kann dann die Gläubiger-ID beantragt werden.  Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die SEPA-Mandate (früher Einzugsermächtigungen) einzuholen bzw. den Mitgliedern, die dies wünschen, eine Überweisung der Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen.

Es werden also noch ein paar Tage vergehen, ehe wir so richtig arbeiten können. Allerdings sind dies notwendige Schritte, um später ein Kosten und Zeit sparendes Arbeiten zu ermöglichen. 

J. Schneider

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