Schulteil 1: 03631 927011 * Schulteil 2: 03631 902434 Mo - Do 07:00 - 15:00 Uhr, Fr 07:00 - 14:00 Uhr

Ausgleichsmaßnahme nach § 45 Abs. 4 ThürASObbS

Besteht bei einem Schüler mit Migrationshintergrund aufgrund noch unzureichender Kenntnisse der deutschen Sprache eine Beeinträchtigung, die den Nachweis vorhandener Kompetenzen und Lernergebnisse wesentlich erschwert, können ihm vom Schulleiter auf Beschluss der Klassenkonferenz Ausgleichsmaßnahmen jeweils befristet für ein Schuljahr gewährt werden. Eine Beeinträchtigung im Sinne des Satzes 1 liegt vor, wenn der Zugang zu den Aufgabenstellungen und somit wesentlich der Nachweis vorhandener Kompetenzen und Lernergebnisse erschwert ist.

Antrag auf Ausgleichsmaßnahme nach § 45 Abs. 4 ThürASObbS (Formblatt)
Merkblatt zum Antrag auf Ausgleichsmaßnahme nach § 45 Abs. 4 ThürASObbS (Prozessbeschreibung)
 
 
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