Schulteil 1: 03631 927011 * Schulteil 2: 03631 902434 Mo - Do 07:00 - 15:00 Uhr, Fr 07:00 - 14:00 Uhr

Nachteilsausgleich nach § 45 Abs. 3 ThürASObbS

Bestehen bei einem Schüler Beeinträchtigungen, die den Nachweis vorhandener Kompetenzen und Lernergebnisse wesentlich erschweren, kann ihm vom Schulleiter auf Beschluss der Klassenkonferenz Nachteilsausgleich gewährt werden.

Antrag auf Nachteilsausgleich nach § 45 Abs. 3 ThürASObbS (Formblatt)
Merkblatt zum Antrag auf Nachteilsausgleich nach § 45 Abs. 3 ThürASObbS (Prozessbeschreibung)
 
 
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